Der Erklärfilm
Der Transparenzbericht en detail
Spezielles Informations-
management
Bei der Geldanlage haben bestimmte Anlegergruppen besondere Vorschriften zu beachten. Dies betrifft beispielsweise Stiftungen, deutsche Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen), Kirchen, Verbände und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts. Diese fordern insbesondere die Umsetzung eines angemessenen Informations- und Haftungsmanagements zum Schutz ihrer Geldanlagen.
Fortlaufende Kontrolle & Überwachung
Zu diesem angemessenen Informations- und Haftungsmanagement zählen zum einen klar formulierte und aussagekräftige Anlagerichtlinien, zum anderen explizit die fortlaufende "Kontrolle und Überwachung" der Kapitalanlagen und der Tätigkeit beauftragter Dritter, wie etwa der Kapitalverwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle oder des Vermögensverwalters. Die herkömmliche Berichterstattung von Finanzanlageprodukten, wie etwa von Investmentfonds, bestehend aus Verkaufsprospekt, Halbjahres- und Jahresbericht, Allgemeinem Produktinformationsblatt und Factsheet, erfüllt in der Regel nicht die entsprechenden Anforderungen an ein anlegergerechtes Informations- und Haftungsmanagement.
Informations-
gehalt verbessert
Der Transparenzbericht ergänzt diese Berichterstattung und leistet einen positiven Beitrag in Bezug auf eine erkennbarere Durchschaubarkeit, glaubhaftere Plausibilisierung und nachvollziehbarere Datenstruktur. Besonders für die semi-professionelle Kapitalanlage wird eine neue Detailtiefe gewonnen, die insgesamt für ein hohes Maß an Verständlichkeit und Transparenz sorgt. Diese Erkenntnisse unterstützen die Verantwortlichen in besonderem Maße bei der Einhaltung der mit der Kapitalanlage verbundenen Sorgfaltspflichten und helfen Organisationsverschulden zu vermeiden.