Praxis für Praktiker

MünchnerStiftungsFrühling - Workshop Geschäftbetrieb und Haftungsmanagement
MünchnerStiftungsFrühling

Praxis für Praktiker

Im Rahmen von Deutschlands größter Stiftungswoche, dem MünchnerStiftungsFrühling, galt es, auch fachliche Impulse zu setzen. Stiftungslenker brauchen bei jeder Gelegenheit fachliche Unterstützung, das hat der Workshop-Tag bei Rödl & Partner gezeigt. Zwei Workshops brachten einmal 30 und einmal 20 Stiftungen zusammen, es wurde – teils leidenschaftlich – über Veranstaltungen und Haftungsfragen diskutiert. Ein Knowhow-Transfer auf hohem Niveau. Von Tobias Karow

Am 29.03.2017 hat Rödl & Partner in die Kanzleiräume in der Denninger Straße eingeladen, um gemeinsam mit Stiftungen Fragen aus der täglichen Praxis zu diskutieren. Das Thema am Vormittag widmete sich dem Blick in die Steuerpraxis und drehte sich um die Fragestellung, was Stiftungen rund um Tombola, Spendengala & Co. alles falsch machen können. Schnell folgte für die anwesenden Stiftungsverantwortlichen der Lackmustest. In seiner kurzen Begrüßung brachte es Ronald Hager, Partner bei Rödl & Partner und Leiter der Niederlassung München, auf den Punkt: „Stiftungen sind heute noch mehr angehalten, sorgfältig zu arbeiten. Ansonsten passieren Fehler, die Stiftungsvorstände schnell in die Bredouille bringen.“ Genau diese Sorgfaltspflichten sind es, die die anwesenden Stiftungsverantwortlichen offensichtlich umtrieben.

Dokumentation ist das A und O
In ihrem einführenden Impuls ließ Bettina Model von der Deutschen Kinder-Rheumastiftung in ihre tägliche Praxis blicken und kam genau auf die Sorgfalt zu sprechen. Für Model ist es wichtig, beispielsweise einen Spendenlauf nicht nur durchzuführen, sondern exakt Fragen nach der Trennung zwischen ideellem Bereich und Zweckbetrieb auf der einen und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf der anderen Seite exakt zu klären. „Solche Fragen müssen Bestandteil jeder Vorbereitung sein, sonst kann ich mir die Veranstaltung auch gleich sparen. Ich suche mir vorab immer Beratung, um mich abzusichern.“, hob Model hervor. Ihre Kinder-Rheumastiftung, in der Christian Neureuther als Stiftungsrat und Rosi Mittermeier als Schirmherrin fungieren, muss diese Überlegungen insofern konkret anstellen, als dass sie unter anderem einmal jährlich einen Spendenlauf in Berlin durchführt. Model weiter: „Es gibt nun mal Dinge wie die Ertragssteuerpflicht bei einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn ich da nicht weiß was ich tue, kann das unangenehme Konsequenzen für die Stiftung nach sich ziehen.“

Mit dem Impuls von Bettina Model aus der Praxis war die Richtung auch sogleich vorgegeben und die Experten von Rödl & Partner, Tanja Creed und Jan Jungclaussen, stiegen sofort in die fachliche Einordnung dessen ein. Zu Beginn stand jedoch ein zentraler Hinweis. Stiftungen sollten auch und gerade wenn sie als Veranstalter beispielsweise einer Tombola oder eines Spendenlaufs operativ tätig werden auf eine sachgerechte und zeitnahe Dokumentation achten. Hier zählt die Kalkulation einer Veranstaltung ebenso dazu wie die wirtschaftliche Betätigung oder das Darlegen künftiger Projekte. Auch bei der Kapitalanlage sollte auf eine umfassende Dokumentation geachtet werden. Einmal spielt hier die Organhaftung eine gewichtige Rolle, zum anderen aber auch der Blick in die Zukunft. Gibt es Wechsel in den Gremien, dann sind bei unzureichender Dokumentation Entscheidungen gegenüber Stiftungsaufsicht oder Finanzamt nicht mehr nachvollziehbar. Diesen Umstand unterschätzen Stiftungsverantwortliche schnell, er ist aber entscheidend, sollten Fragen auftauchen, die aus der Rückschau heraus aufgeklärt werden müssen.

Spendengala als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Creed und Jungclaussen wiesen darauf hin, dass bei etwaige Prüfungen der Ersteindruck der Mittelfehlverwendung schwer wiegt und sicherlich weitere, teils unangenehme Prüfungshandlungen seitens der Behörden nach sich zieht. Entsprechend groß muss an dieser Stelle die Sorgfalt sein, insbesondere bei der Dokumentation. Auch bei einer Spendengala, die eigentlich eine tolle Idee mit einer niedrigen Durchführungsschwelle ist, steckt der Teufel im Detail. Die Frage, ob Gäste, Caterer oder Sponsor, wie es praktisch häufig geschieht, einfach ohne nähere Prüfung eine Zuwendungsbestätigung erhalten können, löste einen lebendigen Austausch aus. Insbesondere, weil es sich bei der Spendengala um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, was vielen Stiftungen nicht klar zu sein scheint. Jan Jungclaussen führte hierzu aus: „Weder dürfen über Eintrittsgelder Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden, noch dürfen gegenüber Spendern bei Veranstaltungen werbende Gegenleistungen erbracht werden. Spenden und Sponsoring sind vertraglich und auch bei der Durchführung von Veranstaltungen klar zu trennen.“

Gleiches gilt für eine Benefizveranstaltung sowie ein Golfturnier, wo auf eine eindeutige Trennung zwischen Spende und Entgelt penibel geachtet werden muss. Dieser Workshop zeigte, dass die richtigen Teilnehmer in die Kanzleiräume von Rödl & Partner gekommen waren, konnten doch einige offene Punkte zur Zufriedenheit der anwesenden Stiftungsvertreter durchgesprochen werden. Der zweite Workshop am Nachmittag des 29.03. hielt dann weiterhin ein Thema bereit, das bei Stiftungen seit Kurzem auf dem Radar aufscheint: die Frage der Haftung im Zusammenhang mit der Kapitalanlage. Eine Umfrage des Bundesverbands Deutscher Stiftungen von Beginn dieses Jahres zeigte, dass sich Stiftungen vermehrt nach Informationen zum Thema Haftungsmanagement erkundigen und diese auch einholen. Auch dies war ein Grund, daraus einen Workshop im Rahmen des MünchnerStiftungsFrühlings zu machen.

Kapitalanlage braucht Informationstiefe
Die Leiterin des Vermögenscontrollings im Team Wealth, Risk & Compliance bei Rödl & Partner in Köln, Sissy Koch, führte in die Thematik ein und diskutierte mit den Stiftungsvertretern sowie Michael Schnabl von DJE und Christian Opelt vom Bankhaus Donner & Reuschel Ansätze im Haftungsmanagement und die zugehörigen Instrumente. „Wichtig,“ so Koch, „sind saubere Prozesse, lieber mehr Information als zu wenig und eine umfangreiche Kenntnis dessen, was man tut, und die Dokumentation dessen. Haftungsthemen in der Kapitalanlage können Stiftungsvorstände deutlich minimieren, wenn sie belegen können, ihre Anlageentscheidung auf ein sicheres und belastbares Fundament gestellt zu haben.“ Dazu gehört die umfassende Information über die investierten Anlageklassen, die eingesetzten Anlageinstrumente, deren Funktionsweise und die Risikomanagementprozesse. Diese Informationstiefe kann auch bei klassischen Investmentfonds durch ein zusätzliches tiefgehendes Berichtswesen erreicht werden, führt Koch aus.

Unterstützung bekam Koch von Michael Schnabl von der DJE Kapital AG, die seit diesem Jahr zwei Fonds mit dem Transparenzbericht ausstattet. „Wir sehen, dass Stiftungen und anderen semi-institutionellen Anlegern eine derartige Objektivierungshilfe einen echten Mehrwert bietet. Durch dieses Werkzeug wird die Verständlichkeit für diesen Anlagerkreis und deren interne Dokumentation bei einer Investition in unsere Produkte erleichtert“, wusste Schnabl es auf den Punkt zu bringen. Demnach sei es für jeden Stiftungspraktiker eine gute Idee, sich mit Fonds auseinanderzusetzen und Anlageentscheidungen dorthin zu delegieren, aber es müssten eben Fonds sein, die ein Höchstmaß an Erklärungshilfe mitliefern, wies Schnabl auf die Hintergründe hin. Christian Opelt ergänzte, für Stiftungen sind falsche Anlageentscheidungen nicht automatisch auch eine Pflichtverletzung oder beschwören gar Haftungsrisiken herauf, jedoch sollte sorgfältig dokumentiert werden. Zu begründen, warum diese oder jene Entscheidung getroffen oder dieses oder jenes Produkt ausgewählt wurden, ist hier schon mehr als die halbe Miete. Je mehr Informationstiefe von Seiten des Stiftungsverantwortlichen belegbar angefordert wird, desto besser.

Fazit
Der Workshop-Tag bei Rödl & Partner zu den Themen „Blick in die Steuerpraxis“ und „Haftungsmanagement durch Publikumsfonds“ brachte es an den Tag: Stiftungen sind derzeit an vielen Fronten herausgefordert, Fehler zu vermeiden. Beide Workshops provozierten intensive Diskussionen zwischen den Gästen und den Experten, zeigten aber auch, dass im Austausch oftmals rasch eine Lösung gefunden werden kann. Insofern gingen 50 Stiftungslenker gut präpariert zurück in ihr Büro.

Hinweis: Sollten Stiftungen oder andere gemeinnützige Organisationen Interesse an den Foliensätzen von Tanja Creed und Jan Jungclaussen bzw. Sissy Koch (alle Rödl & Partner) haben, können diese bei Hanna Görner unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können. oder telefonisch unter 0221-949909620 angefordert werden.



Schön war’s – ein finaler Rückblick zum MünchnerStiftungsFrühling 2017

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