Veranstaltungshinweis
PraxisBlick No. 2 – Webinar zum Thema Transparenzregister und Geldwäscheverordnung
Nachdem die Premiere des Webinars zum Thema Transparenzregister Ende November des vergangenen Jahres so ein Erfolg gewesen war, folgt am 6. Juni 2018 ein Sequel. Die Rödl & Partner-Webinarreihe für NPOs wird also fortgesetzt und heißt ab sofort PraxisBlick. In der zweiten Auflage werden – auch auf Wunsch zahlreicher Stiftungen – Dr. Christine Varga-Zschau und Tobias Karow werden ebenfalls wieder das Transparenzregister zu Thema machen, dazu aber gibt es zwei weitere, höchstrelevante Themenkomplexe für Stiftungen und Vereine.
Das Transparenzregister ist mittlerweile fast schon ein alter Hut, aber trotzdem tauchen immer wieder Fragen rund um die damit verbundenen Pflichten für Stiftungen und Vereine auf. Entsprechend wird das Transparenzregister von den beiden Referenten abermals zum Thema gemacht. Der Schwerpunkt wird diesmal aber vor allem auf ersten praktischen Erfahrungen mit dem Transparenzregister liegen. Das Transparenzregister wurde ja eingeführt, um Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens bzw. auch einer Stiftung zu speichern. Die Einsichtnahme in das Register soll einen unkomplizierten Überblick darüber verschaffen, welche Personen wirklich hinter einem Unternehmen oder einer Stiftung stehen. Geheime Treuhandver-hältnisse und stille Beteiligungen, so die Intention, soll es in Zukunft nicht mehr geben. Dadurch will der Gesetzgeber die Nutzung undurchsichtiger Beteiligungskonstruktionen erschweren. Die Frist zur Eintragung in das Transparenzregister war bereits am 1. Oktober 2017 und dennoch wissen viele nicht: Das Gesetz knüpft an die Nichteinhaltung der Meldepflichten für alle deutschen Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänder hohe Bußgelder. Das Webinar wirft nun einen Blick in die Praxis, denn praxistaugliche Auslegungs- und Anwendungshinweise existieren auch ein halbes Jahr nach Ablauf der Frist zur Meldung so gut nicht. Wenige Hinweise ergeben sich aus den FAQ´s des Bundesverwaltungsamtes und aus der Transparenzregistergebührenverordnung, welche nunmehr in Kraft getreten ist.
Sorgfaltspflichten aus der neuen Geldwäscheverordnung heraus
Eng mit dem Transparenzregister verknüpft ist ein weiteres Themenfeld: die Sorgfaltspflichten aus der überarbeiteten Geldwäscheverordnung resultierend. Für zahlreiche Stiftungen dürften die damit verbundenen Fragestellungen sehr eng mit ihrer jeweiligen Praxis verwoben sein, denn Governance-Systeme werden damit jetzt zur Pflicht. Diese resultieren aus dem Geiste der internationalen Bemühungen im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche, die die Antwort auf jahrelang praktizierte, internationale Steuerumgehungsmodelle sind, hinter denen sich wohlklingende Namen wie Panama Papers verbergen. Nunmehr soll der Informations-austausch verbessert, Steueroasen trockengelegt, Schlupflöcher geschlossen und Meldepflichten geschaffen werden. Kurzum: Die Daumenschrauben werden angezogen, auch für Stiftungen, Vereine und NPOs. Für welche Stiftungen dies besonders relevant sein kann, erörtert das Webinar unter anderem, ebenso die Ansatzpunkte, wie ein Governance Regime in eine Stiftung implementiert werden kann.
Maximal 60 Plätze, first come, first serve
Eine Neuerung zum Webinar sollten Stiftungen und Vereine kennen: Aus technischen Gründen ist das Webinar auf maximal 60 Teilnehmer begrenzt worden. Das letzte Webinar wäre damit überbucht gewesen. Insofern gilt der berühmte Hinweis: first come, first serve. Die Anmeldung zum Webinar ist denkbar einfach: Sie folgen diesem Link, geben dort in die Anmeldemaske ihre Daten ein und erhalten dann von uns eine Bestätigung zur Anmeldung samt einer kleinen technischen Einweisung. Dann sollte eigentlich nichts schief gehen. Für diejenigen, die sich anmelden wollten aber mangels Platz nicht mehr zum Webinar zugelassen wurden, gibt es die Möglichkeit, sich an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können. zu wenden, um sich für die Warteliste einzutragen. Sollte auch das nicht klappen, kann immer noch ein Folgetermin avisiert werden.
Fragen im Nachgang - jederzeit
Die beiden Webinar-Gastgeber Dr. Christine Varga-Zschau und Tobias Karow stehen im Nachgang dazu selbstverständlich für Fragen zur Verfügung. Insgesamt ist zu vernehmen, dass Transparenz im Dritten Sektor ein immer gewichtigerer Faktor wird, sowohl in der Organisation einer Stiftung, aber auch beispielsweise in der Kapitalanlage. Für Stiftungen sind hier ja immer auch kaum evaluierbare Reputationsrisiken enthalten, wenn den wachsenden Anforderungen nicht genüge getan wird. Zahlreiche Gespräche im Vorfeld des Webinars zeigen, dass der Informationsbedarf hier eher wächst und Stiftungen wie Vereine eine professionelle Begleitung bzw. den Transfer von Knowhow sehr zu schätzen wissen. Fragen richten Sie bitte an christine.varga-zschau@roedl.com bzw. tobias.karow@roedl.com.
Das Transparenzregister ist mittlerweile fast schon ein alter Hut, aber trotzdem tauchen immer wieder Fragen rund um die damit verbundenen Pflichten für Stiftungen und Vereine auf. Entsprechend wird das Transparenzregister von den beiden Referenten abermals zum Thema gemacht. Der Schwerpunkt wird diesmal aber vor allem auf ersten praktischen Erfahrungen mit dem Transparenzregister liegen. Das Transparenzregister wurde ja eingeführt, um Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens bzw. auch einer Stiftung zu speichern. Die Einsichtnahme in das Register soll einen unkomplizierten Überblick darüber verschaffen, welche Personen wirklich hinter einem Unternehmen oder einer Stiftung stehen. Geheime Treuhandver-hältnisse und stille Beteiligungen, so die Intention, soll es in Zukunft nicht mehr geben. Dadurch will der Gesetzgeber die Nutzung undurchsichtiger Beteiligungskonstruktionen erschweren. Die Frist zur Eintragung in das Transparenzregister war bereits am 1. Oktober 2017 und dennoch wissen viele nicht: Das Gesetz knüpft an die Nichteinhaltung der Meldepflichten für alle deutschen Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänder hohe Bußgelder. Das Webinar wirft nun einen Blick in die Praxis, denn praxistaugliche Auslegungs- und Anwendungshinweise existieren auch ein halbes Jahr nach Ablauf der Frist zur Meldung so gut nicht. Wenige Hinweise ergeben sich aus den FAQ´s des Bundesverwaltungsamtes und aus der Transparenzregistergebührenverordnung, welche nunmehr in Kraft getreten ist.
Sorgfaltspflichten aus der neuen Geldwäscheverordnung heraus
Eng mit dem Transparenzregister verknüpft ist ein weiteres Themenfeld: die Sorgfaltspflichten aus der überarbeiteten Geldwäscheverordnung resultierend. Für zahlreiche Stiftungen dürften die damit verbundenen Fragestellungen sehr eng mit ihrer jeweiligen Praxis verwoben sein, denn Governance-Systeme werden damit jetzt zur Pflicht. Diese resultieren aus dem Geiste der internationalen Bemühungen im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche, die die Antwort auf jahrelang praktizierte, internationale Steuerumgehungsmodelle sind, hinter denen sich wohlklingende Namen wie Panama Papers verbergen. Nunmehr soll der Informations-austausch verbessert, Steueroasen trockengelegt, Schlupflöcher geschlossen und Meldepflichten geschaffen werden. Kurzum: Die Daumenschrauben werden angezogen, auch für Stiftungen, Vereine und NPOs. Für welche Stiftungen dies besonders relevant sein kann, erörtert das Webinar unter anderem, ebenso die Ansatzpunkte, wie ein Governance Regime in eine Stiftung implementiert werden kann.
Maximal 60 Plätze, first come, first serve
Eine Neuerung zum Webinar sollten Stiftungen und Vereine kennen: Aus technischen Gründen ist das Webinar auf maximal 60 Teilnehmer begrenzt worden. Das letzte Webinar wäre damit überbucht gewesen. Insofern gilt der berühmte Hinweis: first come, first serve. Die Anmeldung zum Webinar ist denkbar einfach: Sie folgen diesem Link, geben dort in die Anmeldemaske ihre Daten ein und erhalten dann von uns eine Bestätigung zur Anmeldung samt einer kleinen technischen Einweisung. Dann sollte eigentlich nichts schief gehen. Für diejenigen, die sich anmelden wollten aber mangels Platz nicht mehr zum Webinar zugelassen wurden, gibt es die Möglichkeit, sich an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können. zu wenden, um sich für die Warteliste einzutragen. Sollte auch das nicht klappen, kann immer noch ein Folgetermin avisiert werden.
Fragen im Nachgang - jederzeit
Die beiden Webinar-Gastgeber Dr. Christine Varga-Zschau und Tobias Karow stehen im Nachgang dazu selbstverständlich für Fragen zur Verfügung. Insgesamt ist zu vernehmen, dass Transparenz im Dritten Sektor ein immer gewichtigerer Faktor wird, sowohl in der Organisation einer Stiftung, aber auch beispielsweise in der Kapitalanlage. Für Stiftungen sind hier ja immer auch kaum evaluierbare Reputationsrisiken enthalten, wenn den wachsenden Anforderungen nicht genüge getan wird. Zahlreiche Gespräche im Vorfeld des Webinars zeigen, dass der Informationsbedarf hier eher wächst und Stiftungen wie Vereine eine professionelle Begleitung bzw. den Transfer von Knowhow sehr zu schätzen wissen. Fragen richten Sie bitte an christine.varga-zschau@roedl.com bzw. tobias.karow@roedl.com.